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Die Mitgliedschaft in der Schutzgemeinschaft Spanien:
Warum Mitglied werden ? Die Mitgliedschaft in der Schutzgemeinschaft Spanien bringt mehr Sicherheit bei allen rechtlichen Fragen, die mit der Immobilie und dem Aufenthalt in Spanien zusammenhängen. Als Mitglied kann man sich zu diesen Themen von den Fachjuristen der Schutzgemeinschaft beraten lassen.
Unser Rat zahlt sich aus ! Unsere in der Mitgliedschaft enthaltenen Beratungsleistungen ersparen oftmals den teuren Gang zum Rechtsanwalt. Unsere Fachberater sind zudem mit den einschlägigen Problemen bestens vertraut und können daher schnell und wirkungsvoll helfen. Durch unsere Rechtsanwälte überprüfen wir auch Vorverträge und Kaufverträge zu günstigen Konditionen.
Ab wann hilft die Schutzgemeinschaft ? Sofort nach Beitritt und Zahlung des Jahresbeitrages kann der Rat und die Hilfe der Schutzgemeinschaft in Anspruch genommen werden. Es gibt keine Wartefristen, auch nicht für laufende Probleme.
Wie hilft die Schutzgemeinschaft ? Die Beratung und Hilfe der Schutzgemeinschaft kann innerhalb der normalen Geschäftszeiten per Telefon, per Email, per Post oder durch Besuch unseres Beratungszentrums abgerufen werden. Anfragen unserer Mitglieder beantworten wir umgehend.
Was kostet die Mitgliedschaft ? Der Jahresbeitrag für die Beratungsmitgliedschaft beträgt 140 Euro und wird jährlich im voraus zum 01.01. des Jahres bezahlt, am besten im bequemen Einzugsverfahren. Eine zusätzliche Aufnahmegebühr fällt nicht an. Die Mitgliedschaft kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Kalenderjahr gekündigt werden. Die Kündigung ist nach Bestätigung wirksam. Bei Eintritt nach dem 01.07. wird nur der halbe Jahresbeitrag 2011 berechnet (Kündigung dann erst zum Ende 2012 möglich). Bei Eintritt im letzten Quartal, also nach dem 01.10., gilt der Beitrag bereits für das kommende Jahr.
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